Hilfreiche Tipps zum Mietrecht
Die Mieten steigen, der Markt wächst und die Wohnungssuche wird immer schwerer. Zwischen störrischen Genossenschaften und Vermietern haben es die Mieter meist nicht einfach. Die folgende Aufstellung von Tipps zum Mietrecht soll Ihnen in oft gestellten Fragen Antwort geben.
Kündigung in einer WG: Eine Wohngemeinschaft wird im Mietrecht, als besondere Mieteinheit gesehen. Gerade im Fall einer Kündigung eines Hauptmieters ist zu beachten, dass alle Hauptmieter der Entlassung bzw. Kündigung zustimmen. So müssen auf dem zugehörigen Kündigungsschreiben alle Hauptmieter in Form eines Signums berücksichtigt werden.
Schimmel in der Wohnung - Was tun?: Anfangs sind es meist feuchte Flecken die im ersten Moment nur optisch stören, doch nach und nach kann sich der Schimmel zu einen gesundheitsgefährdenden Problem entwickeln, welches die Wohnqualität drastisch mindern kann.
Wichtig ist es den Eigentümer oder der Hausverwaltung welche das Eigentum/die Immobilie vertritt eine angemessene Frist zu geben um den Schaden zu beseitigen. Sollte der Einsatz entsprechender Handwerker nicht das Problem beheben, kann bei einer leichten Schimmelbildung mit Feuchtigkeitsflecken eine Mietminderung von ca. 10% bis 20% gefordert werden. In Extremfällen bei welchen erhebliche Baumängel vorhanden waren wurde gar eine Mietminderung von bis zu 80% gerichtlich bewilligt. Sollte es diesbezüglich keine Einigung geben ist die Beauftragung eines externen Sachverständigen dringendst zu empfehlen.
Lärmbelästigung – Wenn Nachbar und Umgebung keine Ruhe geben: Gerade in Großstädten und viel bewohnten Wohnhäusern kommt es in Sachen Lärmbelästigung oftmals zu Streitfällen. Im Fall einer Lärmbelästigung sollten Sie sicherstellen, dass sich der störende Lärm nicht innerhalb der Ruhezeit befindet. Diese werden im Normalfall im Mietvertrag festgehalten und sind somit auch gerichtlich von Bestand. Dokumentieren Sie, beispielsweise mit einer handelsüblichen Videokamera, die Lärmbelästigung. Dies ist vor allem aufgrund der Beweispflicht unabdingbar, um die Angemessenheit einer Mietminderung nachweisen zu können. Je nach Art und Umfang können Sie eine Mietminderung von 10% bis 50% verlangen.
Hilfreiche Tipps zum Mietrecht, sind selbstverständlich ausschließlich nur als solche anzusehen. Im Fall eines offensichtlichen Verstoßes gegen das Miet- und Wohnrecht ist es zu empfehlen einen entsprechenden Fachanwalt für Mietrecht zu beauftragen, da gerade im Fall einer Eigentumswohnung Besonderheiten zu berücksichtigen sind.